Körperschaftsteuer VAE: 9 % ab AED 375.000 und die Freezone-Regel

AED 146.250 (ca. 35.000 €) zahlt eine Dubai-Firma mit AED 2 Mio. Gewinn an Körperschaftsteuer, eine Beratungsfirma mit AED 900.000 Gewinn unter Umständen gar nichts. Hinter beiden Zahlen steht dieselbe Körperschaftsteuer Dubai: 9 % auf den Gewinn über AED 375.000 (ca. 89.700 €), 0 % darunter, dazu zwei Ausnahmen für Freezone-Firmen und kleine Firmen. Registrieren muss sich jede Firma, auch wenn am Ende nichts anfällt; eine versäumte Registrierung kostet AED 10.000.

Die Regeln gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Juni 2023. Wer eine Firma in Dubai gründen will, sollte sie vor der Wahl der Lizenz kennen. Das übrige System zeigt der Überblick Steuern in Dubai.

Körperschaftsteuer kurz

  • Körperschaftsteuer Dubai: 0 % bis AED 375.000 Gewinn, 9 % auf den Teil darüber.
  • Freezone: 0 % auf qualifizierende Einkünfte, wenn alle Bedingungen erfüllt sind; sonst fünf Jahre lang der Regelsatz.
  • Small Business Relief: bis AED 3 Mio. Umsatz (ca. 717.700 €), verlängert bis zu Steuerzeiträumen, die spätestens am 31.12.2029 enden.
  • Strafe für verspätete Registrierung: AED 10.000 (ca. 2.400 €).
  • Steuererklärung und Zahlung: innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.

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Vier Firmen, vier Steuerrechnungen

Am Gesetzestext lässt sich die Körperschaftsteuer schwer ablesen, an Beispielen leicht. Die vier Firmen unten sind erfunden, die Regeln dahinter nicht.

Firma Umsatz und Gewinn Welche Regel greift Körperschaftsteuer Effektiv
A: Beratungsfirma in einer Freezone, ohne QFZP-Status Umsatz AED 2,5 Mio. (ca. 598.100 €), Gewinn AED 900.000 (ca. 215.300 €) Small Business Relief gewählt, weil der Umsatz unter AED 3 Mio. liegt AED 0 (ohne die Wahl AED 47.250, ca. 11.300 €) 0 %
B: Handelsfirma mit Mainland-Lizenz Umsatz AED 4 Mio. (ca. 956.900 €), Gewinn AED 500.000 (ca. 119.600 €) Regelsatz; für die Small Business Relief ist der Umsatz zu hoch AED 11.250 (ca. 2.700 €) 2,25 %
C: Freezone-Firma als Qualifying Free Zone Person Gewinn AED 1 Mio. (ca. 239.200 €), nur qualifizierende Einkünfte 0 % auf qualifizierende Einkünfte AED 0; nach Verlust des Status AED 56.250 (ca. 13.500 €) 0 % oder 5,6 %
D: Mainland-Firma mit Personal Umsatz AED 12 Mio. (ca. 2,87 Mio. €), Gewinn AED 2 Mio. (ca. 478.500 €) Regelsatz AED 146.250 (ca. 35.000 €) 7,3 %
Beispiele, keine realen Firmen. Stand 09/2026. Eigene Berechnung: 9 % auf den Gewinn über AED 375.000, Umrechnung 1 € = 4,18 AED. Quellen: Ministry of Finance VAE, DLA Piper (Small Business Relief), PwC Worldwide Tax Summaries (QFZP).

Firma A zeigt die stärkste Regel für kleine Firmen. Mit AED 900.000 Gewinn wären ohne Entlastung 9 % auf AED 525.000 fällig. Steigt der Umsatz im nächsten Jahr auf AED 3,2 Mio., entfällt die Small Business Relief vollständig, auch bei gleichem Gewinn. Eine gleitende Übergangszone gibt es nicht.

Firma B und D zahlen den Regelsatz. Weil die ersten AED 375.000 steuerfrei bleiben, liegt ihre effektive Belastung klar unter 9 %: bei AED 500.000 Gewinn bei 2,25 %, bei AED 2 Mio. bei 7,3 %. Unterhalb von AED 375.000, etwa bei AED 300.000 Gewinn (ca. 71.800 €), wäre bei keiner der vier Firmen etwas fällig.

Firma C hat die günstigste und zugleich zerbrechlichste Lage. Verfehlt sie eine Freezone-Bedingung, wird ihr gesamtes Einkommen im laufenden Jahr und in den vier Jahren danach nach den normalen Regeln besteuert, also mit 9 % auf den Gewinn über AED 375.000. Aus AED 0 werden dann AED 56.250 pro Jahr.

Körperschaftsteuer Dubai: der Tarif mit 0 % und 9 %

Zwei Stufen, mehr hat der Tarif nicht. Der Freibetrag von AED 375.000 gilt für jede Firma, also auch für die Mainland-Firma mit hohem Umsatz. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn laut Jahresabschluss, angepasst nach den Regeln des Körperschaftsteuergesetzes (Federal Decree-Law No. 47 of 2022).

Wenn wir Ihre Firma gründen, ist die Registrierung für die Körperschaftsteuer Teil des Plans. Lizenz, Visum, Bankeinführung und Steuernummer laufen in einem Ablauf, damit keine Frist aus dem ersten Jahr übrig bleibt.

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Wer die Körperschaftsteuer zahlen muss

Steuerpflichtig sind alle Firmen mit Sitz in den VAE: Mainland-Firmen, Freezone-Firmen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen mit Betriebsstätte in den VAE. Für eine Firma mit Mainland-Lizenz gibt es keinen Sonderweg; sie zahlt den Regelsatz auf den Gewinn über dem Freibetrag.

Auch Einzelpersonen können steuerpflichtig werden. Nach Cabinet Decision No. 49 of 2023 gilt das, sobald der Umsatz aus geschäftlicher Tätigkeit AED 1 Mio. im Kalenderjahr übersteigt (ca. 239.200 €). Gehalt, private Kapitalerträge und privat gehaltene Immobilien zählen dabei nicht mit.

Befreit sind nach Angaben des Finanzministeriums unter anderem staatliche Stellen, Unternehmen der Rohstoffförderung und anerkannte gemeinnützige Einrichtungen. Für Gründer aus Deutschland spielt keine dieser Ausnahmen eine Rolle.

Wo Freezone-Firmen den 0-%-Status verlieren

Eine Freezone-Firma zahlt nicht automatisch 0 %. Die 0 % gibt es nur auf „qualifizierende Einkünfte“ und nur, solange die Firma als Qualifying Free Zone Person (QFZP) gilt. Dafür muss sie jede dieser Bedingungen erfüllen, und an jeder kann sie scheitern:

  • Sie ist in einer Freezone gegründet oder registriert.
  • Sie hat angemessene Substanz in der Freezone, also Büro, Personal und Ausgaben, die zur Tätigkeit passen. Ob ein Flexi-Desk genügt, hängt von der Tätigkeit ab.
  • Sie erzielt qualifizierende Einkünfte.
  • Sie hat nicht freiwillig den Regelsatz gewählt.
  • Sie hält die Verrechnungspreisregeln ein und dokumentiert Geschäfte mit verbundenen Personen.
  • Ihre nicht qualifizierenden Umsätze bleiben unter der Bagatellgrenze: höchstens 5 % des Gesamtumsatzes oder AED 5 Mio. (ca. 1,2 Mio. €), je nachdem, was niedriger ist. Zu viele Verkäufe an Kunden im Mainland können sie reißen.
  • Sie erstellt einen geprüften Jahresabschluss nach IFRS. Fehlt er, fehlt der Status.

Die Folge steht oben bei Firma C: fünf Jahre Regelsatz. Nicht qualifizierende Einkünfte werden auch bei einer intakten QFZP mit 9 % besteuert, und die Small Business Relief steht einer QFZP nicht offen.

Eine Offshore-Firma ist ebenfalls körperschaftsteuerpflichtig und muss sich registrieren. Weil Offshore-Firmen in der Regel weder Büro noch Personal in den VAE haben, ist die Substanzbedingung für sie schwer zu erfüllen. Erfüllt wird sie in der Praxis von Freezone-Firmen mit eigenem Büro, eigenen Mitarbeitern und Entscheidungen, die in den VAE getroffen werden; ein Flexi-Desk allein trägt sie nicht.

Small Business Relief bis 2029: eine Wahl, keine Automatik

Bei höchstens AED 3 Mio. Umsatz (ca. 717.700 €) im Steuerzeitraum kann eine Firma wählen, so behandelt zu werden, als hätte sie kein steuerpflichtiges Einkommen. Ursprünglich sollte die Regel für Steuerzeiträume gelten, die bis zum 31. Dezember 2026 enden. Mit Ministerial Decision No. 131 of 2026, bekannt gegeben am 31. August 2026, wurde sie bis zu Steuerzeiträumen verlängert, die spätestens am 31. Dezember 2029 enden. Die Umsatzgrenze bleibt unverändert.

Automatisch gilt die Entlastung nicht: Sie muss in der Steuererklärung ausgewählt werden, und wer das Kästchen vergisst, zahlt den Regelsatz. Ausgeschlossen sind Qualifying Free Zone Persons und Mitglieder großer Konzerngruppen mit mehr als AED 3,15 Mrd. Umsatz. Registrierung und Erklärung bleiben auch mit Small Business Relief Pflicht.

Registrierung und Fristen im ersten Jahr

Jede steuerpflichtige Person braucht eine Steuernummer für die Körperschaftsteuer (Corporate Tax Registration Number), auch Freezone-Firmen. Für Firmen, die ab dem 1. März 2024 gegründet wurden, gilt nach FTA Decision No. 3 of 2024 eine Frist von drei Monaten ab Gründung. Einzelpersonen mit Wohnsitz in den VAE registrieren sich bis zum 31. März des Folgejahres, in dem die Umsatzgrenze überschritten wurde.

  1. Registrierung über das Portal EmaraTax der Federal Tax Authority, mit Lizenz, Gesellschaftsvertrag und Ausweisdokumenten.
  2. Buchhaltung ab dem ersten Tag, bei Freezone-Firmen mit Blick auf den geprüften IFRS-Abschluss.
  3. Steuererklärung und Zahlung innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.

Eine verspätete Registrierung kostet AED 10.000 (ca. 2.400 €). Die FTA erlässt diese Strafe, wenn Registrierung und erste Steuererklärung innerhalb von sieben Monaten nach Ende des ersten Steuerzeitraums eingereicht werden. Ein Beispiel: Eine Firma wird im März 2026 gegründet, ihr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Registrierung ist dann innerhalb von drei Monaten fällig, die erste Erklärung bis zum 30. September 2027. Ist die Registrierung verpasst, lässt sich die Strafe noch vermeiden, wenn Registrierung und Erklärung bis zum 31. Juli 2027 vorliegen.

„Wir zahlen doch sowieso nichts“ schützt nicht vor dieser Strafe. Die Registrierungsfrist läuft unabhängig vom Gewinn, und sie ist der Punkt, an dem bestehende Firmen am häufigsten in die Strafe laufen.

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer in Dubai ist ein eigener Antrag mit eigener Umsatzgrenze; die eine ersetzt die andere nicht.

Mindeststeuer von 15 % für große Konzerne

Seit Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2025 gilt für internationale Konzerne eine Mindeststeuer von 15 %, die Domestic Minimum Top-up Tax. Sie betrifft Gruppen mit mindestens 750 Mio. € weltweitem Umsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre und folgt den OECD-Regeln zur globalen Mindeststeuer. Für Gründer und mittelständische Firmen bleibt es bei 9 %.

Deutsche Gesellschafter: wann Deutschland mitbesteuert

Alle vier Rechnungen oben setzen voraus, dass nur die VAE zugreifen. Deutschland besteuert die Gewinne vor allem in zwei Fällen mit. Wird die Firma in der Praxis aus Deutschland geleitet, liegt ihr Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland, dem „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“. Dann ist die Firma in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.

Zweiter Fall: die Hinzurechnungsbesteuerung. Sie greift bei passiven Einkünften einer ausländischen Firma, die niedrig besteuert wird, und niedrig heißt seit Ende 2023 unter 15 % effektiver Belastung. Die 9 % der VAE liegen darunter. Warum eine Firma in Dubai mit Wohnsitz in Deutschland deshalb selten funktioniert, erklärt die eigene Seite.

Ob Ihre Firma die Freezone-Bedingungen erfüllt und wie Deutschland die Gewinne sieht, bewertet am Ende ein Steuerberater mit Ihren Unterlagen; wir arbeiten dafür mit zugelassenen Kanzleien zusammen und geben selbst keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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