
28 Tage nach jedem Quartalsende müssen VAT-Erklärung und Zahlung einer registrierten Firma in Dubai bei der Steuerbehörde sein. Um diese Frist dreht sich das VAT-Jahr einer kleinen Firma. Für die Mehrwertsteuer Dubai gilt seit dem 1. Januar 2018 ein Satz von 5 % in allen sieben Emiraten; registrieren muss sich jede Firma, deren steuerpflichtiger Umsatz AED 375.000 (ca. 89.700 €) in zwölf Monaten übersteigt, freiwillig geht es ab AED 187.500 (ca. 44.900 €).
Der Satz ist niedrig, die Pflichten zu Rechnungen, Erklärungen und Fristen ähneln aber denen in Deutschland. Die anderen Steuern der VAE zeigt der Überblick Steuern in Dubai.
VAT kurz
- Mehrwertsteuer Dubai: 5 % Regelsatz; 0 % unter anderem für Exporte außerhalb der GCC-Staaten; befreit sind etwa Vermietung von Wohnraum und Personennahverkehr.
- Pflichtregistrierung ab AED 375.000 steuerpflichtigem Umsatz, freiwillig ab AED 187.500.
- VAT-Erklärung und Zahlung: innerhalb von 28 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums, meist vierteljährlich.
- E-Rechnung: Pflicht ab 1. Januar 2027 für Firmen ab AED 50 Mio. Umsatz, ab 1. Juli 2027 für alle anderen.
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Mehrwertsteuer Dubai im Kalender einer kleinen Firma
Eine Agentur, im Januar gegründet, Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr, erklärt vierteljährlich. So sieht ihr Jahr mit der Mehrwertsteuer aus. Die Agentur ist ein Beispiel, die Fristen sind die der Federal Tax Authority (FTA).
| Zeitpunkt | Was passiert | Frist und Folge |
|---|---|---|
| Januar bis September | AED 300.000 Umsatz laufen auf; ab AED 187.500 wäre eine freiwillige Registrierung möglich | lohnt sich bei hohen Anlaufkosten mit Vorsteuer und Firmenkunden |
| Ende Oktober | AED 90.000 kommen dazu, in den letzten zwölf Monaten sind es AED 390.000: Grenze überschritten | 30 Tage für den Antrag; Verspätung kostet AED 10.000 (ca. 2.400 €), Stand September 2026 |
| November | Antrag in EmaraTax mit Lizenz, Gesellschaftsvertrag, Ausweisen und Umsatznachweisen | Bearbeitung durch die FTA, bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb weniger Wochen |
| Ab der Registrierung | jede Ausgangsrechnung mit 5 % und eigener Steuernummer; Eingangsrechnungen auf die Steuernummer des Lieferanten prüfen | fehlt sie, ist der Vorsteuerabzug gefährdet |
| 31. März (Quartalsende) | der Steuerzeitraum endet | die 28 Tage beginnen |
| bis 28. April | VAT-Erklärung in EmaraTax einreichen und Steuer überweisen | Erklärung zu spät: AED 1.000 (ca. 240 €), Wiederholung binnen 24 Monaten AED 2.000 (ca. 480 €); Zahlung zu spät: 14 % pro Jahr |
| Quartal ohne Umsatz | trotzdem eine Erklärung, dann eine Nullerklärung | ohne Erklärung dieselbe Strafe von AED 1.000 |
| 1. Juli 2027 | E-Rechnung wird für Firmen unter AED 50 Mio. Umsatz Pflicht | Buchhaltungssoftware muss Peppol können |
Tückisch ist vor allem die Oktober-Zeile. Gerechnet wird rückblickend über zwölf Monate, nicht pro Kalenderjahr. Reißt die Agentur die Grenze im Oktober, darf sie nicht bis Januar warten.
Genauso teuer ist die Zeile „Quartal ohne Umsatz“. „Es ist ja nichts passiert“ hilft nicht, die AED 1.000 fallen auch für eine fehlende Nullerklärung an.
5 %, 0 % oder befreit: welcher Satz für welchen Umsatz
Die Mehrwertsteuer der VAE (Value Added Tax, VAT) ist eine Verbrauchsteuer, die auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben wird und am Ende beim Verbraucher liegt. So beschreibt es die FTA. Der Regelsatz von 5 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, daneben gibt es Umsätze mit 0 % und befreite Umsätze.
Für Firmen macht das einen Unterschied. Bei 0 % berechnen Sie keine Steuer, dürfen aber die Vorsteuer auf Ihre Einkäufe abziehen. Bei befreiten Umsätzen berechnen Sie ebenfalls keine Steuer, der Vorsteuerabzug für diese Umsätze entfällt jedoch in der Regel. Diesen Unterschied zwischen 0 % und befreit übersehen die meisten Gründer, und er entscheidet darüber, ob die Vorsteuer Geld zurückbringt oder im Preis hängen bleibt.
| Behandlung | Beispiele |
|---|---|
| 5 % (Regelsatz) | die meisten Waren und Dienstleistungen, Beratung, Restaurants, Gewerbemieten |
| 0 % | Exporte außerhalb der GCC-Staaten mit VAT, internationale Beförderung, Rohöl und Erdgas, erste Lieferung von Wohnimmobilien, bestimmte Leistungen in Gesundheit und Bildung |
| befreit | bestimmte Finanzdienstleistungen, spätere Vermietung und Verkauf von Wohnimmobilien, unbebaute Grundstücke, Personennahverkehr im Inland |
Firma gründen, VAT und Körperschaftsteuer registrieren: bei uns in einem Paket. Vorab bekommen Sie einen schriftlichen Plan mit Festpreis, der alle Gründungskosten im ersten Jahr zeigt, damit die Oktober-Zeile aus dem Kalender nicht zur Überraschung wird.
Ab wann müssen Sie sich für die VAT registrieren?
Registrierungspflichtig sind Sie, sobald Ihr steuerpflichtiger Umsatz in den vergangenen zwölf Monaten AED 375.000 überschritten hat oder in den nächsten 30 Tagen voraussichtlich überschreiten wird. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie für den Antrag 30 Tage Zeit. Ab AED 187.500 ist die freiwillige Registrierung möglich, sinnvoll vor allem, wenn Sie hohe Anlaufkosten mit Vorsteuer haben und Ihre Kunden selbst Unternehmen sind.
VAT und Körperschaftsteuer sind getrennte Anträge. Die Registrierung für die Körperschaftsteuer der VAE ersetzt die VAT-Registrierung nicht, und umgekehrt: Für die Körperschaftsteuer gibt es keine Umsatzgrenze, jede Firma muss sich dort registrieren.
Beide Anträge laufen über das Portal EmaraTax der FTA, das mit dem staatlichen Login UAE Pass arbeitet.
Die VAT-Erklärung in Dubai: Rhythmus und Strafen
Quartal oder Monat, das entscheidet der Umsatz. Firmen bis AED 150 Mio. Jahresumsatz erklären in der Regel vierteljährlich, Firmen mit mehr als AED 150 Mio. (ca. 35,9 Mio. €) monatlich. Die Frist von 28 Tagen gilt in beiden Fällen.
Bei den Strafen hat sich 2026 etwas geändert. Für verspätete Zahlungen gilt seit dem 14. April 2026 nach Cabinet Decision No. 129 of 2025 ein Zuschlag von 14 % pro Jahr, monatlich berechnet. Das alte System mit sofortigen und täglich steigenden Zuschlägen ist damit abgelöst.
Vorsteuer: was ein Quartal unterm Strich kostet
Registrierte Firmen ziehen die VAT, die sie selbst auf Einkäufe zahlen, von der VAT auf ihre Umsätze ab. Übrig bleibt die Zahllast. Ist die Vorsteuer höher, etwa im ersten Jahr mit Büroausstattung und Lizenzkosten, entsteht ein Erstattungsanspruch; die FTA nennt mehrere Fälle, in denen Sie VAT zurückfordern können.
Ein Quartal einer Beratungsfirma mit runden Zahlen: Sie stellt AED 150.000 netto in Rechnung und schlägt 5 % auf, also AED 7.500 (ca. 1.800 €). Für Miete, Software und Dienstleister zahlt sie AED 40.000 netto plus AED 2.000 VAT. An die FTA überweist sie die Differenz von AED 5.500 (ca. 1.300 €).
Für die Firma ist die Mehrwertsteuer also ein durchlaufender Posten, solange die Rechnungen stimmen. Voraussetzung ist eine ordentliche Steuerrechnung des Lieferanten mit dessen Steuernummer; die vollständige Liste der Pflichtangaben führt die FTA in ihrem Leitfaden zur Steuerrechnung.
Onlinehandel: VAT beim Verkauf im Netz
Für eine E-Commerce-Firma gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Händler. Verkäufe an Kunden in den VAE tragen 5 %, Exporte in Länder außerhalb der GCC-Staaten mit VAT werden mit 0 % behandelt. Beim Verkauf aus Dubai vor allem nach Europa ist die VAT-Zahllast in den VAE deshalb oft niedrig, dafür gelten die Regeln des Ziellandes.
Beim Import von Ware nach Dubai kommt zur VAT in der Regel ein Zoll von 5 % auf den Warenwert inklusive Fracht und Versicherung. Beides gehört in die Kalkulation, bevor der erste Container bestellt wird.
Mainland und Freezone: gleiche Pflicht
Eine Mainland-Firma ist mehrwertsteuerpflichtig wie jede andere Firma, sobald sie die Umsatzgrenze erreicht. Freezone-Firmen ebenso: Die Freezone befreit nicht von der Mehrwertsteuer. Nur in sogenannten Designated Zones gibt es Sonderregeln für bestimmte Warenlieferungen innerhalb dieser Zonen. Welche Zonen dazugehören, führt die FTA in einer eigenen Liste, und sie ändert sich.
Dienstleister in einer Freezone, die an Kunden in den VAE verkaufen, schreiben nach der Registrierung 5 % auf die Rechnung. Bei Beratung für Kunden in Deutschland stellt sich dagegen die Frage, ob die Leistung als Export mit 0 % gilt. Das hängt vom Leistungsort und vom Kunden ab und gehört vor die erste Rechnung, nicht in die erste Erklärung.
E-Rechnung ab 2027
Die VAE führen die elektronische Rechnung verpflichtend ein; die Regeln stehen in den Ministerial Decisions No. 243 und 244 of 2025. Seit dem 1. Juli 2026 läuft die Pilotphase mit freiwilliger Teilnahme. Firmen mit mindestens AED 50 Mio. Umsatz (ca. 12 Mio. €) müssen bis zum 30. Oktober 2026 einen zugelassenen Dienstleister beauftragen und ab dem 1. Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen. Für alle kleineren Firmen gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2027.
Für Geschäfte innerhalb einer VAT-Gruppe gibt es eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Die Rechnungen laufen über das internationale Peppol-Netz. Kleine Firmen haben bis 2027 Zeit; eine Buchhaltungssoftware, die heute ausgewählt wird, sollte trotzdem schon Peppol können.
Ob Ihre Leistungen mit 5 %, 0 % oder gar nicht besteuert werden, klärt im Einzelfall ein Steuerberater anhand Ihrer Verträge; wir arbeiten dafür mit zugelassenen Kanzleien zusammen und geben selbst keine Steuer- oder Rechtsberatung.
VAT-Fragen aus der Buchhaltung
In Dubai beträgt die Mehrwertsteuer 5 %, seit dem 1. Januar 2018 und in allen Emiraten gleich. Einige Umsätze sind mit 0 % belegt, etwa Exporte außerhalb der GCC-Staaten, andere sind befreit, etwa die Vermietung von Wohnraum.
Ja, die Umsatzsteuer heißt in den VAE Value Added Tax (VAT) und beträgt 5 %. Firmen müssen sich ab AED 375.000 steuerpflichtigem Umsatz in zwölf Monaten registrieren. Darunter ist ab AED 187.500 eine freiwillige Registrierung möglich.
Erklärung und Zahlung sind innerhalb von 28 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums fällig. Die meisten Firmen erklären vierteljährlich, Firmen mit mehr als AED 150 Mio. Umsatz monatlich. Eine verspätete Erklärung kostet AED 1.000, im Wiederholungsfall AED 2.000.
Ja, Freezone-Firmen sind mehrwertsteuerpflichtig, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz AED 375.000 übersteigt. Die Freezone befreit nur unter Bedingungen von der Körperschaftsteuer, nicht von der VAT. Sonderregeln gibt es nur für bestimmte Warenlieferungen in sogenannten Designated Zones.
